Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
Bedingungen für Reservierung, Übergabe, Nutzung und Rückgabe unserer Mietartikel.
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen gelten für Verträge zwischen Sebastian Gercken, SG Eventvermietung, Georgstraße 7, 31515 Wunstorf (Vermieter) und seinen Kunden (Mieter) über die zeitweise Überlassung von Eventtechnik, Genussmaschinen, Ausstattung und Zubehör.
2. Bestellung und Vertragsschluss
Die Darstellung der Mietartikel ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Mieter eine verbindliche Bestellung für die ausgewählten Mietartikel, Pakete, den gewählten Mietzeitraum und die ausgewählte Zahlungsart ab. Die anschließend versandte Auftragsbestätigung des Vermieters stellt die Annahme dar; damit kommt der Mietvertrag zustande. Der ausgewählte Zeitraum wird bereits beim Bestellabschluss technisch reserviert.
Lieferung oder Abholung und die gegebenenfalls anfallende Entfernungspauschale werden im Checkout gewählt und gemeinsam mit dem Mietpreis bezahlt. Wunschzeiten, Veranstaltungsadresse, Zugang und Ansprechpartner werden anschließend über den persönlichen Link in der Auftragsbestätigung abgefragt. Die Bestätigung der genauen Übergabe- und Rückgabezeiten erfolgt separat. Stellt sich aufgrund der übermittelten Logistikdaten heraus, dass eine sichere Durchführung objektiv nicht möglich ist, werden die Parteien vorrangig eine zumutbare Alternative vereinbaren. Kommt keine Alternative zustande, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbringbare Leistungen erstattet.
3. Mietgegenstand, Zubehör und Änderungen
Art, Anzahl, Zubehör, Verbrauchsmaterial, Mietzeitraum und Leistungsumfang ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Abbildungen dienen nur der Beschreibung. Technisch gleichwertige Änderungen sind zulässig, soweit sie dem Mieter zumutbar sind und den Vertragszweck nicht beeinträchtigen.
4. Preise, Zahlung und Kaution
Es gelten die im Checkout ausgewiesenen Preise für Mietartikel und gewählte Pakete. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der im Checkout ausgewiesene Gesamtbetrag ist über die dort gewählte Zahlungsart zu zahlen. Bei PayPal ist die Zahlung unmittelbar fällig. Bei Vorkasse wird der Betrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Zahlungsdaten fällig. Bei Barzahlung ist der Betrag bei der vereinbarten Übergabe fällig.
Die vom Mieter gewählte Lieferpauschale wird im Checkout ausdrücklich ausgewiesen und zusammen mit dem Mietpreis fällig. Nachträgliche Zusatzkosten dürfen nur für vom Mieter gewünschte Änderungen oder besondere Aufwände entstehen, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren; sie werden vor Ausführung gesondert angeboten und nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Mieters fällig. Der Vermieter kann eine angemessene Kaution verlangen, wenn diese vor Vertragsschluss ausdrücklich ausgewiesen oder nachträglich gesondert vereinbart wird. Eine Kaution wird nach vollständiger, vertragsgemäßer Rückgabe und Prüfung abgerechnet; berechtigte Ansprüche können verrechnet werden.
5. Mietzeitraum, Abholung und Lieferung
Beginn und Ende des Mietzeitraums sind verbindlich. Abholung ist nur für ausdrücklich freigegebene Artikel und nach Terminvereinbarung möglich. Slush- und Softeismaschinen werden grundsätzlich durch den Vermieter transportiert. Der Mieter gewährleistet pünktliche Anwesenheit einer empfangsberechtigten Person sowie eine geeignete, erreichbare Übergabestelle.
Bei Lieferung müssen Zufahrt, befestigter Transportweg, ebenerdiger Zugang oder ein ausreichend großer und tragfähiger Aufzug vorhanden sein. Nicht vorab mitgeteilte Hindernisse können zu Mehrkosten oder zur berechtigten Nichtdurchführung führen, wenn eine sichere Leistung unzumutbar ist.
6. Pflichten des Mieters
- Die Mietsache sorgfältig, nur bestimmungsgemäß und gemäß Einweisung zu verwenden.
- Sie vor Nässe, Frost, Hitze, Umkippen, Diebstahl und Zugriff Unbefugter zu schützen.
- Keine Umbauten, Reparaturen oder Weitervermietung vorzunehmen.
- Störungen, Schäden oder Verlust unverzüglich mitzuteilen und weitere Schäden zu verhindern.
- Erforderliche Genehmigungen, Stromanschlüsse und sichere Aufstellflächen bereitzustellen.
7. Technische Voraussetzungen
Beamer sind für abgedunkelte Innenräume bestimmt. Slush- und Softeismaschinen benötigen eine waagerechte, trockene und belüftete Aufstellfläche sowie geeignete 230-V-Stromversorgung. Beim gleichzeitigen Betrieb leistungsstarker Geräte können getrennte Stromkreise erforderlich sein. Schäden durch ungeeignete Anschlüsse oder Missachtung der Einweisung trägt der Mieter, soweit er sie zu vertreten hat.
8. Lebensmittel, Allergene und Hygiene
Bei Genussmaschinen werden vereinbarte Zutaten und Verbrauchsmaterialien im Auftrag bezeichnet. Der Mieter ist für eine hygienische Bedienung nach Einweisung, die Einhaltung der Kühlkette nach Übergabe und die Information seiner Gäste über Allergene verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich vom Vermieter übernommen werden. Fremdprodukte dürfen nur nach vorheriger Freigabe verwendet werden.
9. Rückgabe, Reinigung und Verspätung
Die Mietsache ist vollständig, in vereinbartem Reinigungszustand und zum festgelegten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe können nachweisbare Mehrkosten und eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnet werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.
10. Beschädigung und Verlust
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm, seinen Gästen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Beschädigungen und Verluste. Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist ausgenommen. Grundlage der Abrechnung sind erforderliche Reparaturkosten, Wertminderung oder bei wirtschaftlichem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert, jeweils unter Berücksichtigung von Alter und Zustand.
11. Stornierung durch den Mieter
Nach Vertragsschluss gelten, sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, folgende pauschalierte Entschädigungen: bis 30 Tage vor Mietbeginn 20 %, 14–29 Tage 40 %, 7–13 Tage 60 %, ab 6 Tage 80 % und am Miettag 100 % des vereinbarten Mietpreises. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
12. Gesetzliches Widerrufsrecht
Bestehende gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Ob ein Widerrufsrecht besteht oder eine gesetzliche Ausnahme greift, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und der gesonderten Widerrufsbelehrung. Die Stornierungsregel gilt nicht, soweit zwingendes Widerrufsrecht entgegensteht.
13. Ausfall und höhere Gewalt
Kann der Vermieter wegen eines nicht zu vertretenden Ereignisses, insbesondere Unfall, behördlicher Maßnahme, Stromausfall am Veranstaltungsort oder höherer Gewalt, nicht leisten, informiert er unverzüglich. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftung.
14. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
15. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei Verbrauchern gilt dies nicht für Forderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit der Gegenforderung stehen.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist – soweit zulässig – Wunstorf Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: 19. Juli 2026